2. Nutzungsrechte, technische Voraussetzungen
2.1 Der Anwender erhält auf Dauer das einfache, nicht-ausschließliche Recht, die Software zu installieren und gemäß diesen Nutzungsbedingungen zu nutzen. Die zulässige Nutzung umfasst die Installation der Vertragssoftware, das Laden in den Arbeitsspeicher sowie den bestimmungsgemäßen Gebrauch durch den Anwender. In keinem Fall hat der Anwender das Recht, die erworbene Vertragssoftware zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren, sie drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, zB im Wege des Application Service Providing oder als „Software as a Service“. Ziffer 2.6 bleibt unberührt.
2.2 Der Anwender erhält das Recht, die Software zu vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung der Software durch ihn notwendig ist (z.B. das Herunterladen, die Installation der Software auf dem PC, das Laden der Software). Zu einer Rückentwicklung der Software (re-engineering) oder einem nicht zu der vertragsgegenständlichen Nutzung der Software ist der Anwender nicht berechtigt und hat dies zu unterlassen.
2.3 Alle Rechte an der Software stehen – mit Ausnahme der durch diese Nutzungsbedingungen eingeräumten Nutzungsrechte - ausschließlich Bernina und den jeweiligen Lizenzgebern von Bernina zu. Die Software sowie die Rechte hieran werden durch das Urheberrecht sowie internationale Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums geschützt.
2.4 Der Anwender kann eine Kopie der Software zu Sicherungszwecken erstellen, sofern das Endgerät, auf welchem die Sicherungskopie gespeichert wird, im Eigentum oder in der ausschließlichen Verfügungsbefugnis des Anwenders steht.
2.5 Der Anwender darf Bearbeitungen der Software, insbesondere Änderungen und Erweiterungen, nur durchführen, soweit dies durch zwingende Gesetze ausdrücklich erlaubt ist. Urhebervermerke, Seriennummern, Versionsnummern, Markenzeichen oder sonstige Identifikationsmerkmale der Software dürfen vom Anwender in keinem Fall geändert oder entfernt werden. Gleiches gilt für die Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.
2.6 Der Anwender ist berechtigt, die erworbene Kopie der Vertragssoftware einem Dritten unter Übergabe des Aktivierungscodes dauerhaft zu überlassen. In diesem Fall wird er die Nutzung des Programms vollständig aufgeben, sämtliche installierten Kopien des Programms von seinen Rechnern entfernen und sämtliche auf anderen Datenträgern befindlichen Kopien löschen, sofern er nicht gesetzlich zu einer längeren Aufbewahrung verpflichtet ist. Auf Anforderung von Bernina wird der Kunde ihm die vollständige Durchführung der genannten Maßnahmen schriftlich bestätigen oder ihm gegebenenfalls die Gründe für eine längere Aufbewahrung darlegen. Des Weiteren wird der Anwender mit dem Dritten ausdrücklich die Beachtung des Umfangs der Rechtseinräumung gemäß dieser Ziffer 2 vereinbaren.
2.7 Der Anwender ist selbst dafür verantwortlich, die Eignung des von ihm zur Installation der Software vorgesehenen Endgeräts im Hinblick auf die technischen Voraussetzungen zu prüfen und sicherzustellen.
Unerlaubtes Kopieren oder Verfälschen des Produkts sowie die Nichtbefolgung obengenannter Einschränkungen führt automatisch zur Beendigung dieser Lizenzvereinbarung und stellt es BERNINA und/oder Wilcom International Pty Ltd frei, andere Rechtsmittel zu ergreifen.