Nutzungsbedingungen für Sticksoftware V9

Nutzungsbedingungen für Sticksoftware V9

Endbenutzer-Lizenzvereinbarung für BERNINA Sticksoftware 9

(01.05.2024)

BITTE LESEN SIE DIESE NUTZUNGSBEDINGUNGEN SORGFÄLTIG DURCH. DURCH DAS HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN ODER NUTZEN DER SOFTWARE AKZEPTIEREN SIE DIE GELTUNG DIESER NUTZUNGSBEDINGUNGEN UND SCHLIESSEN AUF DIESER GRUNDLAGE MIT DER BERNINA AG, SEESTRASSE 161, CH-8266 STECKBORN EINEN NUTZUNGSVERTRAG.

1. Vertragsgegenstand und Zustandekommen des Vertrages

1.1   Gegenstand des Nutzungsvertrages ist die Überlassung der Software „Sticksoftware V9“ (nachfolgend „Software“) in der jeweils von der BERNINA AG, Seestraße 161, CH-8266 Steckborn (nachfolgend „Bernina“), gestellten Version und Umfang auf Dauer.
1.2   Der Anwender kann die Software entweder unter https://www.bernina.com/embroidery-software-9-overview herunterladen oder das Programm auf einem Datenträger von einem Vertragshändler / Dritten erwerben und auf seinem Endgerät installieren. Zur Nutzung der Software benötigt der Anwender eine Codekarte mit Aktivierungscode, die er bei einem Vertragshändler / Dritten kaufen kann.
1.3   Der Anwender bestätigt beim Download oder Kauf der Software, dass er mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden ist. Gleiches gilt, wenn der Anwender die Software nutzt, installiert, kopiert oder darauf zugreift.
1.4 Sollte der Anwender mit den Nutzungsbedingungen nicht einverstanden sein, so hat er jegliche Nutzung, Installation und Vervielfältigung der Software zu unterlassen.

2. Nutzungsrechte, technische Voraussetzungen

2.1   Der Anwender erhält auf Dauer das einfache, nicht-ausschließliche Recht, die Software zu installieren und gemäß diesen Nutzungsbedingungen zu nutzen. Die zulässige Nutzung umfasst die Installation der Vertragssoftware, das Laden in den Arbeitsspeicher sowie den bestimmungsgemäßen Gebrauch durch den Anwender. In keinem Fall hat der Anwender das Recht, die erworbene Vertragssoftware zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren, sie drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, zB im Wege des Application Service Providing oder als „Software as a Service“. Ziffer 2.6 bleibt unberührt.
2.2   Der Anwender erhält das Recht, die Software zu vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung der Software durch ihn notwendig ist (z.B. das Herunterladen, die Installation der Software auf dem PC, das Laden der Software). Zu einer Rückentwicklung der Software (re-engineering) oder einem nicht zu der vertragsgegenständlichen Nutzung der Software ist der Anwender nicht berechtigt und hat dies zu unterlassen.
2.3   Alle Rechte an der Software stehen – mit Ausnahme der durch diese Nutzungsbedingungen eingeräumten Nutzungsrechte - ausschließlich Bernina und den jeweiligen Lizenzgebern von Bernina zu. Die Software sowie die Rechte hieran werden durch das Urheberrecht sowie internationale Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums geschützt.
2.4   Der Anwender kann eine Kopie der Software zu Sicherungszwecken erstellen, sofern das Endgerät, auf welchem die Sicherungskopie gespeichert wird, im Eigentum oder in der ausschließlichen Verfügungsbefugnis des Anwenders steht.
2.5   Der Anwender darf Bearbeitungen der Software, insbesondere Änderungen und Erweiterungen, nur durchführen, soweit dies durch zwingende Gesetze ausdrücklich erlaubt ist. Urhebervermerke, Seriennummern, Versionsnummern, Markenzeichen oder sonstige Identifikationsmerkmale der Software dürfen vom Anwender in keinem Fall geändert oder entfernt werden. Gleiches gilt für die Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.
2.6   Der Anwender ist berechtigt, die erworbene Kopie der Vertragssoftware einem Dritten unter Übergabe des Aktivierungscodes dauerhaft zu überlassen. In diesem Fall wird er die Nutzung des Programms vollständig aufgeben, sämtliche installierten Kopien des Programms von seinen Rechnern entfernen und sämtliche auf anderen Datenträgern befindlichen Kopien löschen, sofern er nicht gesetzlich zu einer längeren Aufbewahrung verpflichtet ist. Auf Anforderung von Bernina wird der Kunde ihm die vollständige Durchführung der genannten Maßnahmen schriftlich bestätigen oder ihm gegebenenfalls die Gründe für eine längere Aufbewahrung darlegen. Des Weiteren wird der Anwender mit dem Dritten ausdrücklich die Beachtung des Umfangs der Rechtseinräumung gemäß dieser Ziffer 2 vereinbaren.
2.7   Der Anwender ist selbst dafür verantwortlich, die Eignung des von ihm zur Installation der Software vorgesehenen Endgeräts im Hinblick auf die technischen Voraussetzungen zu prüfen und sicherzustellen.
Unerlaubtes Kopieren oder Verfälschen des Produkts sowie die Nichtbefolgung obengenannter Einschränkungen führt automatisch zur Beendigung dieser Lizenzvereinbarung und stellt es BERNINA und/oder Wilcom International Pty Ltd frei, andere Rechtsmittel zu ergreifen.

3. Kommerzielle Nutzung Von Stickmustern

3.1   Mit dem Kauf von BERNINA® Sticksoftware gewährt BERNINA International AG dem Benutzer die kommerzielle Nutzung aller enthaltenen Stickmotive (z.B. für Verkauf, Werbung, etc.), sofern das Stickmuster auf einen Stoff (oder ähnliches) gestickt wird. Dies schließt alle integrierten Stickschriften ein, schließt aber alle TrueType-Schriften und Markenzeichen im Allgemeinen, insbesondere diejenigen von BERNINA International AG, aus.
3.2   Die kommerzielle Nutzung von Stickmustern aus BERNINA® Sticksoftware als Dateien in digitaler Form (d.h. Einzelverkauf von enthaltenen Stickmustern) ist nicht gestattet, es sei denn, die Musterdatei als solche wurde erheblich verändert. Erheblich bedeutet eine offensichtliche Veränderung im Vergleich zum Original-Stickmuster. Für Benutzer, die CorelDRAW® verwenden, gilt auch die Endbenutzer-Lizenzvereinbarung, die Sie unter "Über CorelDRAW" finden.

4. Leistungsumfang

4.1   Bernina stellt dem Anwender – jedoch ausschließlich im Rahmen und Umfang der jeweils auf https://www.bernina.com/embroidery-software-9-overview von Bernina vorgehaltenen oder jeweils auf Datenträger verkauften Programmversion - die technische Möglichkeit und Berechtigung zur Verfügung, die Funktionalitäten der Software im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen zu nutzen.
4.2   Der Funktionsumfang der Software sind im Anwenderhandbuch (nachfolgend „Anwenderhandbuch“) beschrieben. Die Angaben im Anwenderhandbuch sind keine Beschaffenheitsangaben für die Software.

5. Gewährleistung

5.1   Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln.
5.2   Die Gewährleistung und Haftung für Sachmängel ist ausgeschlossen, wenn der Anwender die von Bernina im Einklang mit dem geschlossenen Vertrag festgesetzten oder insoweit vorgegebenen technischen Vorschriften oder Gebrauchsanleitungen für die Software, insbesondere diejenigen im Anwenderhandbuch nicht beachtet und der Mangel oder die Schädigung des Anwenders hierauf beruht.

6. Haftung

6.1   Bernina haftet vorbehaltlich nachstehender Ausnahmen nicht, insbesondere nicht für Ansprüche des Anwenders auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis.
6.2   Vorstehender Haftungsausschluss gemäß Ziff. 6.1 gilt nicht,

  • für eigene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung und vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen;
  • für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten; „Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Anwender vertrauen darf“;
  • im Falle der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen;
  • im Falle des Verzuges, soweit ein fixer Liefer- und/oder fixer Leistungszeitpunkt vereinbart war;
  • soweit Bernina die Garantie für die Beschaffenheit einer Ware oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges, oder ein Beschaffungsrisiko im Sinne von § 276 BGB übernommen haben;
  • bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.
6.3   Im Falle, dass Bernina oder deren Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt und kein Fall vorstehender Ziff. 6.2, dort 3, 5 und 6 Spiegelstrich, vorliegt, haftet Bernina auch bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
6.4   Die Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gemäß der vorstehenden Ziff. 6.1 bis 6.4 gelten im gleichen Umfang zu Gunsten der Organe und leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie Subunternehmern von Bernina.
6.5   Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

7. Änderungen

Für den Fall von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse welche die vertragsgegenständlichen Leistungen von Bernina berühren, behält sich Bernina vor, diese Nutzungsbedingungen nach Maßgabe der folgenden Regelung in Bezug auf den Vertrag mit dem Anwender nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern, sofern dadurch nicht für das Äquivalenzverhältnis zwischen den Parteien (Verhältnis von Leistung und Gegenleistung) wesentliche Inhalte des Vertrages geändert werden und die Änderung für den Anwender zumutbar ist.

8. Änderungen und Ergänzungen / Anwendbares Recht / Gerichtsstand

8.1   Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform. § 305b BGB (Vorrang der Individualabrede) bleibt für Individualabreden in jeglicher Form unberührt.
8.2   Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CSIG) Anwendung. Ist der Anwender Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Anwender keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, wird der Sitz von Bernina als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.