Digital Services Act

Der Digital Services Act (DSA, Verordnung (EU) 2022/2065) ist eine EU-Verordnung, die am 16.11.2022 in Kraft getreten ist. Sie zielt darauf ab, durch die Festlegung harmonisierter Vorschriften für ein sicheres, vorhersehbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld, in dem Innovationen gefördert und die in der Charta verankerten Grundrechte, darunter der Grundsatz des Verbraucherschutzes, wirksam geschützt werden, einen Beitrag zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts für Vermittlungsdienste zu leisten.

Soweit die BERNINA International AG (nachfolgend „BERNINA“) Anbieter von Vermittlungsdiensten im Sinne des DSA ist, gilt:

1. Kontaktstelle für die Behörden der Mitgliedstaaten, die Kommission und den Vorstand, sowie die Nutzer gem. Art. 11 und Art. 12 DSA

crossover protection
Denkinger GmbH & Co. KG
Zentrale Meldestelle BERNINA
Goethestrasse 19
D-78600 Kolbingen

Email: [email protected]
 
Sie können in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache mit uns kommunizieren.
 

2. Gesetzlicher Vertreter gem. Art. 13 DSA

crossover protection
Denkinger GmbH & Co. KG
Goethestrasse 19
D-78600 Kolbingen

3. Transparenzbericht gem. Art. 15 DSA, Art. 24 DSA

Der gem. Art. 15 Abs. 1 DSA einmal jährlich zur Verfügung zu stellende Transparenzbericht, der die in den jeweiligen Jahreszeitraum durchgeführten Moderationen von Inhalten umfasst, wird jeweils nach dessen Erstellung an dieser Stelle veröffentlicht.

Die durchschnittliche Zahl der monatlich aktiven Nutzer in der EU in den vergangenen sechs Monaten gem. Art. 24 Abs. 2 DSA, lag erheblich unter dem massgeblichen Schwellenwert von 45 Millionen Nutzern.

4. Melde- und Abhilfeverfahren gem. Art. 16 DSA

Gemäss Art. 16 DSA haben Personen und Einrichtungen die Möglichkeit, Informationen zu aus ihrer Sicht rechtswidrigen Inhalten in unseren Hostingdiensten auf dieser Website - einschliesslich Online-Plattformen - zu melden. Sollten Sie rechtswidrige, illegale oder anstössige Inhalte auf den Online Angeboten von BERNINA finden, sind wir über einen Hinweis sehr froh. Füllen Sie dazu bitte das untenstehende Formular aus oder wenden Sie sich per E-Mail unter Nennung des Betreffs "Zentrale Meldestelle" an die im Folgenden angegebene Adresse.

Wenn Sie eine solche Meldung abgeben möchten, geben Sie in Ihrer Meldung bitte folgende Punkte an:

  1. eine hinreichend begründete Erläuterung, warum Sie die fraglichen Informationen als rechtswidrige Inhalte ansehen; 
  2. eine eindeutige Angabe des genauen elektronischen Speicherorts dieser Informationen, etwa die präzise URL-Adresse bzw. die präzisen URL-Adressen, oder, soweit erforderlich, weitere, hinsichtlich der Art der Inhalte und der konkreten Art des Dienstes zweckdienliche Angaben zur Ermittlung der rechtswidrigen Inhalte; 
  3. Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse (ausser, wenn es sich um Informationen handelt, bei denen Sie davon ausgehen, dass sie eine Straftat betreffen im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch, sexueller Ausbeutung, Kinderpornografie, der Kontaktaufnahme zu Kindern für sexuelle Zwecke oder Anstiftung, Beihilfe oder Versuch zu solchen Straftaten). In diesen oder anderen Fällen, in denen Sie eine Meldung ohne Identifizierungsmöglichkeit abgeben möchten, können Sie sich telefonisch unter +49 7463 990795 (auf Deutsch oder Englisch) oder unter o.g. postalischer Anschrift (in allen o.g. Sprachen) an uns wenden;
  4. eine Erklärung darüber, dass Sie in gutem Glauben davon überzeugt sind, dass Ihre in der Meldung enthaltenen Angaben und Anführungen richtig und vollständig sind.
 

5. Internes Beschwerdemanagementsystem gem. Art. 20 DSA

BERNINA kann bestimmte einschränkende Entscheidungen in Bezug auf die Inhalte oder Konten von Nutzern unserer Vermittlungsdienste im Sinne des DSA treffen, wenn BERNINA der Ansicht ist, dass Nutzern bereitgestellte Informationen rechtswidrige Inhalte darstellen oder mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform unvereinbar sind. BERNINA kann entscheiden, 

  1. die Nutzerinhalte bzw. Informationen einzuschränken oder zu sperren, 
  2. die Erbringung unserer Dienste gegenüber Nutzern vollständig oder teilweise auszusetzen oder zu beenden, 
  3. das Nutzerkonto auszusetzen oder zu schliessen, 
  4. Monetarisierungsmöglichkeiten für Nutzerinhalte einzuschränken, auszusetzen oder zu beenden
Sofern Sie als Nutzer mit einer solchen vorgenannten Entscheidung nicht einverstanden sein sollten, können Sie über unser internes Beschwerdemanagementsystem kostenlos Beschwerde gegen diese Entscheidung von BERNINA einlegen. Beschwerden können innerhalb von 6 Monaten nach Zugang der angegriffenen Entscheidung per E-Mail an [email protected] eingelegt werden. Beschwerden werden zeitnah, diskriminierungsfrei, sorgfältig und frei von Willkür unter der Aufsicht von qualifiziertem Personal bearbeitet. Sobald wir eine Entscheidung getroffen haben, wird diese dem Beschwerdeführer unverzüglich mitgeteilt.
 

6. Aussergerichtliche Streitbeilegungsmöglichkeiten gem. Art. 21 DSA

Zur Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit im Rahmen unseres internen Beschwerdemanagementsystems gem. Ziff. 5 herbeigeführten Entscheidungen besteht auch die Möglichkeit einer aussergerichtlichen Streitbeilegung vor einer sogenannten zugelassenen aussergerichtlichen Streitbeilegungsstelle im Sinne von Art. 21 DSA. Zugelassene Aussergerichtliche Streitbeilegungsstellen sind von den EU-Mitgliedstaaten ausdrücklich zugelassene unparteiische und unabhängige Einrichtungen, die aufgrund ihrer Kapazitäten und ihres Fachwissens in der Lage sind, die ihnen übermittelten Streitigkeiten zu prüfen. BERNINA wird im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen mit der aussergerichtlichen Streitbeilegungsstelle zusammenarbeiten. BERNINA ist jedoch nicht an die Entscheidungen der aussergerichtlichen Streitbeilegungsstelle gebunden.
 
Die Möglichkeit der aussergerichtlichen Streitbeilegung lässt das Recht des betroffenen Nutzers unberührt, im Einklang mit dem anwendbaren Recht zur Beanstandung der Entscheidungen jederzeit vor Gericht zu ziehen.
 

7. Massnahmen und Schutz vor missbräuchlicher Verwendung gem. Art. 23 DSA

BERNINA setzt, als Anbieter von Online-Plattformen, die Erbringung der Dienste für Nutzer, die häufig offensichtlich rechtswidrige Inhalte bereitstellen, für einen angemessenen Zeitraum nach vorheriger Warnung aus. Ferner setzt BERNINA die Bearbeitung von Meldungen und Beschwerden, die über die Melde- und Abhilfeverfahren bzw. interne Beschwerdemanagementsysteme von Personen oder Stellen oder von Beschwerdeführern eingehen, die häufig offensichtlich unbegründete Meldungen oder Beschwerden einreichen, für einen angemessenen Zeitraum nach vorheriger Warnung aus. Bei der Entscheidung über die Aussetzung bewertet BERNINA von Fall zu Fall zeitnah, sorgfältig und in objektiver Weise, ob der Nutzer, die Person, die Einrichtung oder der Beschwerdeführer an einer missbräuchlichen Verwendung beteiligt ist, wobei alle einschlägigen Tatsachen und Umstände berücksichtigt werden, die aus den vorliegenden Informationen ersichtlich sind. Zu solchen Umständen, welche BERNINA für die Beurteilung, ob eine missbräuchliche Verwendung vorliegt und welche Dauer einer etwaigen Aussetzung angemessen ist, berücksichtigt, gehören zumindest:

  1. die absolute Anzahl der offensichtlich rechtswidrigen Inhalte oder der offensichtlich unbegründeten Meldungen oder Beschwerden, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums bereitgestellt bzw. eingereicht wurden;  
  2. deren relativer Anteil an der Gesamtzahl der in einem bestimmten Zeitraum bereitgestellten Einzelinformationen oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums gemachten Meldungen;  
  3. die Schwere der Fälle der missbräuchlichen Verwendung, einschliesslich der Art der rechtswidrigen Inhalte, und deren Folgen;  
  4. die von dem Nutzer, der Person, der Einrichtung oder dem Beschwerdeführer verfolgten Absichten, sofern diese Absichten ermittelt werden können.